Dresden | 17.11.2011

Veranstalter des Datenschutzforums Marc-Oliver Schulze
Der Arbeitnehmer wird immer gläserner und das Datenschutzforum offenbart jetzt die Sorge vor der Spionage durch den Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer wird immer gläserner. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, soll in diesem Jahr das neue Beschäftigten-Datenschutz-Gesetz verabschiedet werden. Wissenschaftler, Anwälte und Parteienvertreter trafen sich dazu auf dem AfA Datenschutzforum 2011 in Dresden. Diskutiert wurde der aktuelle Gesetzentwurf gemeinsam mit Betriebsräten aus ganz Deutschland.
Datenschutz am Arbeitsplatz
Dr. Patrick Breyer, Jurist, Datenschutz-Experte und Mitglied bei der Piratenpartei, kritisierte das Papier besonders deutlich: „Es muss ein Grundvertrauen zwischen Arbeitnehmer und -geber da sein!“ Dieses Vertrauen sieht er angesichts der geplanten Regelung des Datenschutzes gefährdet. Es könne nicht sein, dass Beschäftigte unter Generalverdacht stehen. Das erklärte auch die Bundestags-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen: „Per Betriebsvereinbarung ein Gesetz unterlaufen – das geht so nicht.“
Bewerber-Check auf Facebook & Co.?
Doch genau diese Möglichkeit sehe der derzeitige Entwurf mit seinen Änderungen des Bundes-Datenschutz-Gesetzes (BDSG) vor. Demnach könnten auf diesem Weg in Zukunft auch weniger strenge Regelungen für den Datenschutz im Betrieb beschlossen werden. Dass Unternehmer ein Interesse am Privatleben ihrer Mitarbeiter haben, zeigt eine aktuelle Studie des Branchenverbands Bitkom. Demnach informiert sich gut die Hälfte (52 Prozent) aller Unternehmen bei der Auswahl neuer Mitarbeiter vorab im Internet über die Bewerber. Für die repräsentative Umfrage wurden 1.500 Geschäftsführer und Personal-Verantwortliche befragt.
Überwachung der Arbeitnehmer?
Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Veranstalter des AfA Datenschutzforums, sagte: „Nicht die Daten der Beschäftigten werden durch den vorliegenden Gesetzesentwurf geschützt. Sondern die Interessen der Arbeitgeber an der Überwachung ihrer Arbeitnehmer. Und das nunmehr im Bundesinnenministerium erstellte Änderungspapier wird wohlmöglich alles noch schlimmer machen.“ Die geplanten Änderungen des BDSG ermöglichen Arbeitgebern eine einfachere Kontrolle ihrer Angestellten.
Das neue Gesetzt schafft nur Unklarheiten
Prof. Dr. Wolfgang Däubler von der Universität Bremen erläuterte, dass vielerlei Regeln nicht genau genug seien. Zum Beispiel, in welchen Bereichen und wann eine Video-Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt sein soll. Auch der Zugriff auf private Daten des Arbeitnehmers sei nach seiner Einwilligung möglich. Aber „die Behauptung, dass diese Zustimmung freiwillig ist, geht an der Realität im Arbeitsleben vorbei“, betonte Däubler. „Ich habe die Befürchtung, die Regierung Merkel möchte hier ihrer ‚sozialen Basis’ etwas Gutes tun.“ Dies vermutet Däubler mit Hinweis auf deutsche Manager, die von der Regierung bisher enttäuscht seien. Er sieht dem BDSG mit Sorgen entgegen: „Ein neues Gesetz muss Fragen klären, nicht neue Unklarheiten schaffen. Es wird Jahre dauern, bis die Rechtslage wieder so klar sein wird, wie sie es heute ist.“
Hilfe von der Aufsichtsbehörde
Dr. Stefan Brink, Referatsleiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, sagte auf dem Datenschutzforum, es sei zunächst gut, dass es überhaupt ein Gesetz geben wird. Dies dürfe aber nicht von den vielen negativen Punkten in dem Entwurf ablenken. Er empfahl allen, die Probleme mit dem Datenschutz in ihrem Konzern haben, sich direkt an die Aufsichtsbehörden zu wenden: „Wir sind heute viel besser ausgestattet als noch vor fünf Jahren und können somit allen Beschwerden nachgehen.“
Vielfache Beschwerden beim Datenschutz
Deren Zahl habe sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Diesen Eindruck bestätigten auch die gut 150 erschienenen Betriebsräte aus ganz Deutschland. Sie waren der Einladung der Kanzlei AfA, Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, gefolgt. Neben negativen Erfahrungen im eigenen Unternehmen interessierte in Dresden aber vor allem eines. Und zwar, welche Möglichkeiten es gibt, die Änderungen beim Beschäftigten-Datenschutz noch zu verhindern. Beate Müller-Gemmeke forderte daraufhin: „Stiften Sie Unruhe in ihrem Betrieb, stellen Sie Öffentlichkeit her!“
Weitere Informationen unter: www.datenschutzforum.info

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